Sehr geehrte Damen und Herren,
dieser Brief möchte Sie über wesentliche, vollzogene oder geplante Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht
zum Jahreswechsel 2021/2022 informieren und Ihnen Anlass bieten, auch bestehende Sachverhalte
zu überprüfen. Bitte lesen Sie im Einzelnen:
Sie haben noch Fragen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir beraten Sie gerne.
Mit steuerlichen Grüßen
Inhalt
Arbeitsrecht
- Arbeitgeber von Altersvollrentnern müssen wieder Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen
- Gesetzlicher Mindestlohn steigt stufenweise auf 10,45 EUR
Lohn und Gehalt
- Entgeltumwandlung in der bAV: Arbeitgeberzuschuss ab 2022 verpflichtend
- Kurzarbeitergeld und Kinderkrankengeld: Bezugszeitraum verlängert
- Sachbezüge: Arbeitgeber dürfen künftig höhere Beträge steuerfrei gewähren
- Sachbezüge: Neue Regeln für Gutscheine und Geldkarten
- Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze für 2022
Sonstige Steuern
- Grundsteuerreform: Neubewertung startet 2022
Steuerrecht Arbeitnehmer
- Anhebung des Grundfreibetrags und Ausgleich der kalten Progression
- Das sind die Sachbezugswerte für 2022
- Verpflegungsmehraufwand im Ausland: Keine neuen Pauschalen für 2022
Steuerrecht Privatvermögen
- Unterhaltsleistungen: Anhebung des Höchstbetrags
Steuerrecht Unternehmer
- Anpassungen bei durchschnittssatzbesteuerten Land- und Forstwirten
- Corona-Wirtschaftshilfen werden bis Ende März 2022 verlängert
- Künstlersozialabgabe 2022: Abgabesatz bleibt weiter stabil
- Minijob: Umlage U1 sinkt ab 2022
- Minijob: Umlage U2 sinkt ab 2022
- Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG): Was gilt ab 2022?
- Reiseleistungen bei der Umsatzsteuer
- Steuervergütung für Europäische Einrichtungen
- Verdeckter Preisnachlass im Kfz-Handel
- Verlängerung der Absenkung des Steuersatzes für Gastronomieumsätze
Mandanteninformation 2021/2022
Mandanteninformationen zum Jahreswechsel 2021/2022